Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma
MDS – Medical EDV Service GmbH
Geschäftsführer Dennis Dempewulf
Klarenplatz 11
53578 Windhagen
1. Geltungsbereich – Allgemeines:
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen der Firma MDS Medical EDV Service GmbH
Geschäftsführer Dennis Dempewulf Klarenplatz 11, 53578 Windhagen
(im Nachfolgenden „MDS GmbH“ genannt), gelten ausschließlich. Entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an
den Käufer vorbehaltlos ausführen. Zusätzlich gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen
der Hersteller und unserer Lieferanten.
2. Angebote, Vertragsabschluss:
Angebote sind freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung. Sämtliche
Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Die Rechnungserteilung ersetzt die schriftliche Bestätigung. Von
Verkaufsangestellten, dem Firmeninhaber oder Handelsvertretern getroffene, über
den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehende mündliche Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Liefergegenstand:
Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw.
auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der
Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert
wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
4. Lieferfrist:
Wird ein Lieferzeitraum vereinbart, läuft die Lieferfrist erst mit der Absendung
der Auftragsbestätigung und mit Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, der vom Kunden zu
übergebenden Patientendaten sowie der vereinbarten Anzahlung an. Ist ein fester
Lieferzeitpunkt vereinbart und hat der Kunde nicht innerhalb angemessener Zeit
nach Vertragsschluss vor dem Lieferzeitpunkt die von uns angeforderten
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und/oder Daten übergeben sowie die
vereinbarte Anzahlung geleistet, verschiebt sich der Lieferzeitpunkt
entsprechend. Als angemessen gemäß dem vorstehenden Satz gilt regelmäßig ein
Zeitraum von mindestens 14 Tagen. Die Lieferzeit ist ungefähr. Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder
der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse wie
z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher
Materialien, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des Liefergegenstandes
von Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind. Nicht zu vertreten sind von
uns insbesondere Umstände im Tätigkeitsbereich von Unterlieferanten. Die
Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und
Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, es ergäben sich dadurch Nachteile
für den Gebrauch.
5. Gefahrenübergang:
Jeglicher Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Versandweg und -mittel sind,
wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Die Gefahr geht mit
Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim
Verlassen des Lagers auf den Kunden über.
6. Preise und Zahlungsbedingungen:
Preise verstehen sich ab Lager, zuzüglich der am Tage der Lieferung bzw.
Leistung gültigen Mehrwertsteuer, einschließlich handelsüblicher Verpackung,
jedoch ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Bei
gewerblichen Kunden werden die Preise als Nettopreise angegeben. Zahlungen haben
sofort bei Lieferung in bar ohne Abzug zu erfolgen. Eine Versendung der Ware
erfolgt nur per Nachnahme, Abbuchungsauftrag oder gegen Vorkasse. Eine Zahlung
gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der
Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden alle Forderungen sofort fällig. Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% jährlich über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, sofern der Kunde kein
Verbraucher ist, ansonsten 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis
eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung
entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, bevor die Gewährleistungsansprüche des
Kunden verjährt sind, so ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung des
gesamten Kaufpreises wegen des Mangels zu verweigern.
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns
zustehen, bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag zur Vorleistung verpflichtet, können
wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages
erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir
berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer
geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist
nicht gestellt, so sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist, Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Sind wir zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt,
so beläuft sich dieser auf 20 % des Kaufpreises einschließlich der Nebenentgelte
(Schulungen, Installationen) bzw. des Entgelts für Reparaturleistungen
(einschließlich Mehrwertsteuer) vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden
höheren Schadens. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder
ein wesentlich niedrigerer Nichterfüllungsschaden entstanden ist.
7. Preisänderungen
Preisänderungen im Rahmen eines Kaufvertrages sind zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne, die Materialkosten und/oder
die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen
entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Diese Kostensteigerungen werden
wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur
berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich
übersteigt.
8. Verpackung und Versand
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Wir haften für das
Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mangels
besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei.
9. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen
Bezahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, zu denen auch Freiberufler zählen, ist
das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn
einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden
und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe
verpflichtet. Uns steht darüber hinaus bei Zahlungsverzug ein Recht auf
Rücktritt vom Vertrag zu.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der
Liefergegenstände durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht
die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies
ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Die Verarbeitung und/oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für
uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verbindung. Für die durch die Verbindung entstehende
Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.
Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch
Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle
Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer
Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte, sind auf unser
Eigentum hinzuweisen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen
des Kunden freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit
diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen in unser Eigentum, hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können.
10. Beratung
In einer Auskunfts- oder Raterteilung durch die MDS GmbH oder eines Vertreters
liegt nicht der Wille, einen selbständigen Beratungsvertrag abzuschließen. Die
MDS GmbH haftet gem. §675 Abs. 2 BGB nicht dafür, dass der Kunde einer
Empfehlung bzw. eines Rates folgt.
11. Gewährleistung, Haftung:
Die Gewährleistungszeit beträgt ein Jahr, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.
Sie beginnt mit der Übergabe an den Kunden.
Wir haften nicht für Mängel, die den üblichen oder vertraglich vorausgesetzten
Gebrauch nur unerheblich mindern. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem
Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall
einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf
Nachlieferung der fehlenden Menge. Zu der Beschaffenheit der Kaufsache zählen
keine Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen und/oder
den Äußerungen unserer Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der
Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, erwarten kann. Die zum
Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und
Maßangaben sind, soweit nicht anderes vereinbart, nur annähernd maßgebend. Eine
Abweichung der Lieferung vom Angebot gilt als Erfüllung, wenn die Abweichung
geringfügig und dadurch für den Käufer zumutbar ist. Insbesondere Abweichungen
im Rahmen des technischen Fortschritts gelten als genehmigt.
Bei einem Mangel, dessen Vorliegen der Kunde zu beweisen hat, sind wir nach
unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung
(Nacherfüllung) berechtigt. Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die
Verbringung der Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden
sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Die
Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor den Kaufpreis abzüglich
eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als
das 1,5-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.
Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht
beseitigen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden
weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der
Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten. Minderungsansprüche sind ausgeschlossen.
Die Nachbesserung gilt nicht bereits nach dem erfolglosen zweiten Versuch als
fehlgeschlagen. Die zur Geltendmachung der Gewährleistung erforderlichen
Aufwendungen (insbesondere Anlieferung und Abholung) trägt der Käufer. Die
Übergabe der Ware an uns zum Zwecke der Mängelrüge nach Ablauf der
Gewährleistungsfrist gilt – mit Ausnahme der Kosten berechtigt gerügter
Materialmängel – als Reparaturauftrag. Für dessen Ausführung gelten unsere
allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sinngemäß. Die Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen wird ausgeschlossen.
Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, oder dem
Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen
unberührt.
Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt
wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung der
Kardinalpflicht ist die Haftung auf das zweifache des Überlassungsentgelts sowie
auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des
Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss.
Die Haftung für die von der MDS GmbH vertriebene und nicht selbst erstellte
Software „ALBIS on WINDOWS™“ wird zwischen dem Hersteller dieser Software und
dem Anwender mittels gesonderter Vereinbarung geregelt und legt nicht bei der
MDS GmbH.
Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter
Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.
Der Kunde ist verpflichtet, funktionierende Datensicherungen durchzuführen und
die EDV-Anlage vor dem Befall durch sog. Viren zu schützen. Die Haftung für
Datenverlust infolge leichter Fahrlässigkeit wird auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien und Durchführung von
Virentests eingetreten wäre. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei ungerechtfertigter Mängelrüge schuldet der Kunde eine Testpauschale in Höhe
von 38 Euro.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Wird von der MDS GmbH eine Datenübernahme durchgeführt, dann werden folgende
Daten – bzw. Datensätze übernommen: Patientenstammdaten (Informationen aus der
Chipkarte), Abrechnungsdiagnosen und Abrechnungsziffern, jew. für den
kassenärztlichen Bereich.
12. Untersuchungs- und Rügepflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Softwareprogramme und EDV-Systeme auf
offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres
auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von
Datenträgern, Handbüchern oder einzelner Computersystemteile (Monitor, Drucker,
etc.) sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers sowie
der EDV-Systeme sind bei uns innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung
schriftlich zu rügen. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind
detailliert zu beschreiben. Hierzu gehören insbesondere folgende Angaben:
– Mängelbeschreibungen mit der Angabe des Programmnamens und der Versionsnummer
– bei fehlerhaften Ergebnissen die Zwischenergebnisse und die nach Meinung des
Kunden richtigen Ergebnisse
– bei Programmabbruch die Datenkonstellation und erforderliche Unterlagen (z.B.
Ausdrucke)
Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition oder per Bahn
durchgeführt, so hat der Kunde den Verlust oder die Beschädigung der Ware
unverzüglich bei diesen anzuzeigen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um
etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern.
Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei uns innerhalb von 7 Tagen nach
dem Erkennen durch den Anwender gerügt werden.
Wird von der MDS GmbH eine Datenübernahme durchgeführt, so erstreckt sich die
Untersuchungs- und Rügepflicht auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Datenübernahme
durch stichprobenartige Prüfung und durch das Erstellen einer
Leistungsstatistik.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Hard- und Software
bzw. die Datenübernahme in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
13. Software:
Für die von der MDS GmbH gelieferte, nicht von der MDS GmbH selbst erstellte
Software, z.B. die Arztsoftware „CGM ALBIS™“, gelten die §§ 69a bis 69g
Urheberrechtsgesetz und die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages über die
Software.
14: Datenschutz:
Der Kunde ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen unserer
Geschäftsbeziehung unter Beachtung der Datenschutzgesetze für unsere eigenen
geschäftlichen Zwecke einverstanden.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen, sowie für Zahlungen des
Käufers, ist 53578 Windhagen. Diese Regelung gilt auch für von unseren Kunden
hereingenommene Schecks und Wechsel sowie für sämtliche sonstigen,
zahlungshalber bzw. an Erfüllung statt erbrachter Kundenleistungen. Für Verträge
mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird 53578
Windhagen als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, den
Käufer an dem für seinen Firmensitz zuständigen Gericht zu verklagen.
16. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen
Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch
eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich
und inhaltlich am Nächsten kommt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.